naturheilpraxis-schneider
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

Allgemeines:

Die Naturheilpraxis- Schneider in Berlin, Reichsstr. 108 am Theodor- Heuss- Platz, ist eine ordentlich registrierte Praxis beim Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin. Mit dem Abschluß eines Behandlungsvertrags mit der Naturheilpraxis- Schneider in Berlin bzw. an anderen Praxisorten, im folgenden Naturheilpraxis genannt, erkennt der Patient/Klient ausdrücklich alle nachfolgend aufgeführten Regelungen als Grundlage für eine Leistung seitens der Gesundheitspraxis an.

Behandlungen:

Die Leistungen der Naturheilpraxis erfolgen in jedem Falle nach gesetzlichen, medizinischen und ethischen Sorgfaltsprinzipien, bezogen auf den jeweiligen augenblicklichen Behandlungsbedarf eines Patienten. Es wird grundsätzlich nach ganzheitlichen Gesichtspunkten therapiert, ausgehend davon, dass Körper, Seele und Geist eine Einheit darstellen und eine Verbesserung des Gesamtzustandes nur durch Beachtung aller Ebenen erreicht werden kann. Dafür ist eine Mitwirkung des Patienten erforderlich.Die Naturheilpraxis kann keinerlei verbindliche Gewähr für die Wirksamkeit einer Behandlung garantieren. Das Behandlungshonorar stellt somit kein Maß für einen Behandlungserfolg dar, sondern lediglich eine Vergütung für die aufgewendete Behandlungszeit sowie die damit verbundenen Kosten.

Honorare:

Für gesetzlich krankenversicherte Personen sind Behandlungen und Beratungen eine kostenpflichtige Privatleistung. Die dafür ausgestellten Quittungen können, je nach Ausschöpfung des Steuerfreibetrages, steuermindernd geltend gemacht werden.

Wenn Sie bei einer Privatkasse versichert bzw. als Beamter beihilfefähig sind oder als gesetzlich Krankenversicherter eine Zusatz-versicherung besitzen, kann, wie sie wissen, der größte Teil der Behandlungskosten von dort übernommen werden.
Bitte erkundigen Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn in Ihrem eigenen Interesse, inwieweit Ihre Krankenkasse sich an den Behandlungskosten beteiligt bzw. welche Behandlungen Sie vorher genehmigen lassen müssen. Garantie für eine Kassenerstattung kann von der Gesundheitspraxis nicht übernommen werden.

Honorare werden auf  Grundlage der GeBüH in der aktuellen Fassung (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ermittelt und ausgewiesen, bzw. als zeitbezogener Pauschalsatz vor der Behandlung vereinbart. Honorare sind grundsätzlich sofort nach Abschluß einer Behandlung in Bar fällig. Scheck- oder Kartenzahlungen bzw. Lastschriften sind nicht möglich. Auf Rechnungen/Quittungen ist eine Umsatzsteuer nicht ausgewiesen, da Heilpraktiker freiberuflich und von Gesetzes wegen umsatzsteuerbefreit sind.

Hinweise für nicht Privatversicherte:

Es rentiert sich in vielen Fällen eine private Zusatzversicherung, welche die Kosten für Heilpraktiker übernimmt.
90% der Bevölkerung sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, welche die Kosten, die bei einer Behandlung durch einen Heilpraktiker entstehen, nicht übernehmen. Trotzdem ist es für alle möglich, zumindest einen beträchtlichen Anteil dieser Kosten erstattet zu bekommen. Dafür ist es möglich eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die verschiedene Leistungen abdeckt, welche die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht abdecken. Sie können diese Art von Versicherungen bei jeder privaten Krankenversicherung abschließen. Am besten ist ein Versicherungsvergleich bei einem unabhängigen Versicherungsmakler.

Zur Zeit empfehle ich folgende Versicherung:
Die Continentale
Sie übernimmt je nach Tarif 50- 80 % der anfallenden Kosten für Naturheilverfahren und Naturheilmittel, bei geringfügiger Erstattung durch die gesetzliche Kasse sogar den Rest zu 100% bis zum Mindestsatz der GebüH.

Der Beitrag pro Monat ist z. B.:
Kind bis 15 Jahre: ab 1,80 Euro (Tarif CEB-Plus mit 50% Erstattung)
Frau, 35 Jahre: ab 11,41 Euro (Tarif s.o.)
Mann, 35 Jahre: ab 5,95 Euro (Tarif s.o.)

Für genauere Informationen zu den einzelnen Tarifen bitte direkt an die Continentale wenden:
RiBra Finanzkontor GbR
Herr Braner
(030) 85 60 06 44
(0172) 3 01 74 00
Mail: info@ribrafinanzkontor.de

 

 

Datenschutz:

Gemäß der bestehenden Rechtslage weisen wir darauf hin, dass personenbezogene sowie im Rahmen der Anamnese und Behandlung aufgenommene Daten ausschließlich für die Behandlung selbst verwendet, streng vertraulich behandelt und in keinem Falle Dritten zur Einsichtnahme oder Weiterverwendung zugänglich gemacht werden.

Schlußbestimmungen:

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Leistungsvertrag mit der Naturheilpraxis ist Berlin.

Für alle Leistungen und Abrechnungen der Gesundheitspraxis, die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen wurden, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

Alle auf meiner Webseite zu den vorgestellten Therapien getroffenen Aussagen betreffen die naturheilkundliche Erfahrungsmedizin.
Diese wird von der Schulmedizin, mit der Begründung mangelnder wissenschaftlicher Beweisbarkeit, nicht anerkannt.
Dazu möchte ich anmerken, dass die Medizin anerkannterweise nie eine Wissenschaft war und sein kann und die Schulmedizin selbst nicht in der Lage ist, die Wirksamkeit ihres Vorgehens nach wissenschaftlichen Kriterien zu beweisen. Jedoch soll auch niemandem suggeriert werden, dass alle hier vorgestellten naturheilkundlichen Methoden immer zu einer Heilung führen. Heilung ist letztendlich von
von vielen Kriterien abhängig und manche gehorchen scheinbar einer höheren Ordnung. Zwar ist jede Krankheit heilbar, doch nicht jeder Mensch. Der Unterschied zur allopathischen Schulmedizin und oberste Grundsatz bei meinen Behandlungen ist, nicht zugunsten
kurzfristiger Therapieerfolge langfristige irreversable Schäden in Kauf zu nehmen.